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Offenlegung von Nebeneinkünften in anderen Ländern – ein Blick über den Tellerrand

International hinken die Veröffentlichungspflichten von Abgeordneten in Deutschland der Praxis vielen Ländern hinterher.

Im folgenden stellen wir exemplarisch die weiterreichenden Offenlegungspraxen einiger Länder vor. Diese können sicherlich nicht eins zu eins auf die bundesdeutschen Verhältnisse übertragen werden. Trotzdem bieten sie interessante Anregungen für eine Verschärfung der Verhaltensregeln des Bundestages im Sinne einer umfassenden Offenlegungspflicht für Abgeordnete.

USA

In den USA müssen Kongressabgeordnete und Senatoren alle Einkünfte, Zinsen und Honorare über 200 $, Aktien und Immobilienbesitz über 1.000 $ und Schulden von über 10.000 $ gegenüber der Öffentlichkeit offen legen. Selbst Reisen, Unterkünfte und Mahlzeiten, die von anderen bezahlt werden, unterliegen der Publizität. Und auch vor der Familie macht die Ofenlegungspflicht nicht halt. Die Einkünfte des Ehepartners und minderjähriger Kinder kommen an das Licht der Öffentlichkeit. Überwacht wird die jährliche Offenlegung vom Ethikausschuss des Repräsentantenhauses, der bei Verstößen Sanktionen bis hin zum Ausschluss des Abgeordneten verhängen kann. Einkünfte aus Nebentätigkeiten sind zudem auf jährlich 23.000 $ gedeckelt.

Großbritannien

In Großbritannien gelten ebenfalls weitreichende Offenlegungsvorschriften. Abgeordnete des Unterhauses sind verpflichtet, Nebeneinkünfte und Gehälter aus Berufstätigkeit im „Register of Members’ Interest“ anzugeben, wenn die Einkünfte mehr als 1% der Diäten betragen. Dieses ist öffentlich einsehbar. Berater müssen außerdem Firmen, die ihre Tätigkeit in Anspruch nehmen, publizieren. Aktienbesitz darf der Abgeordnete nur von einem neutralen Fond verwalten lassen.

Italien

Abgeordnete müssen ihre Steuererklärung jährlich veröffentlichen und auch ihre Vermögensbestände publizieren.

Estland

In Estland werden die Nebeneinkünfte, Gehälter und der Vermögensbesitz von Abgeordneten im Amtsblatt der Öffentlichkeit bekannt gegeben und von einem Anti-Korruptions-Komitee überprüft. Die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten ist untersagt.

Weitere Infos zum Thema:

spiegel-online, 14.1.2005
Internationaler Vergleich - Wo Abgeordnete gläsern sind
Die Debatte über die Offenlegung der Nebentätigkeiten von Mandatsträgern ist in Deutschland voll entbrannt. Andere Länder sind weiter. In vielen nationalen Parlamenten sitzen schon lange gläserne Abgeordnete. Mehr

Die Zeit, 13.1.2005
In Doktor Thierses Röntgenpraxis Sollen Politiker ihre Einkünfte offen legen?
In vielen anderen Ländern ist das längst Pflicht Mehr




 


 Campact Logbuch

06.07.2007
Nebeneinkünfte aller Abgeordneten jetzt online! Schauen Sie nach!

04.07.2007
Großer Erfolg: Verfassungsgericht bestätigt Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte

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