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auf aktuelle politische Entscheidungen.

Dorothee Bär (CSU)

Anrede,

ich danke Ihnen für das Schreiben zum Thema „Sparpaket“, das Sie mir haben zukommen lassen. Gerne nehme ich hierzu im Folgenden Stellung.

Das Sparpaket der Bundesregierung ist eine direkte Reaktion auf das Rekordniveau, welches die Neuverschuldung inzwischen erreicht hat. Mit den geplanten Maßnahmen soll der Haushalt nun mittel- und langfristig konsolidiert werden. Geplant sind Einsparungen von mehr als 80 Milliarden Euro in den Jahren 2011 bis 2014. Damit werden den Anforderungen des Euro-Stabilitätspaktes und der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse Rechnung getragen. Aber auch ohne diese gesetzlichen Vorgaben wären diese Schritte notwendig geworden, denn es muss klar sein, dass die heutige Generation nicht die Chancen unserer Kinder und Enkelkinder verspielen darf. Dies wäre aber genau der Fall gewesen, wenn die Bundesregierung nicht gehandelt hätte. Das Abzahlen der alten Verbindlichkeiten ist bereits heute der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt. Deswegen halte ich die Vorschläge der Bundesregierung für im Grundsatz richtig. Wichtig ist mir, dass Investitionen in Bildung und Forschung, in Wachstumskräfte und Arbeitsplätze von morgen unangetastet bleiben. Das Maßnahmenpaket steht zudem unter dem Motto Generationengerechtigkeit, Solidarität und Stabilität. Die Kürzungen betreffen nämlich nicht nur die Sozialleistungen, sondern auch Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Auch die Banken werden über eine Abgabe und eine international oder europäisch abgestimmte Finanztransaktionssteuer an den Krisenkosten beteiligt. Die Bankenabgabe fließt in einen Restrukturierungsfonds. Die Finanztransaktionssteuer soll in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich zwei Milliarden Euro für den Haushalt einbringen.

Darüber hinaus möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich als familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich gemacht habe, dass ich weitere Einsparungen beim Elterngeld nicht mittragen werde. So lehne ich den von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder, MdB, vorgelegten Vorschlag, künftig bei Minijobbern den Minijob bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mehr zu berücksichtigen und bei Aufstockern das Elterngeld anzurechnen, vehement ab. Dies wäre eine Strafe für diejenigen, die als Geringverdiener den Kontakt zum Arbeitsmarkt halten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär

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